Allgemeine Geschäftsbedingungen für Laborleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Laborleistungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft Laboratoires Réunis Luxembourg S.A., mit Sitz und Niederlassung in 38, rue Hiel, Z.A.C. Laangwiss, L-6131 Junglinster, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B 200637 (im Folgenden "Labor") und dem Patienten, der die Laborleistungen in Anspruch nimmt, bzw. dem Vormund oder dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes (im Folgenden "Patient").

1. Definitionen

"Biologische Analyse" bezeichnet diagnostische Tests, einschließlich der folgenden Schritte: Sammlung der Probe, Labortest und Interpretation der Labortests, die alle in ein biologisches Profil münden.

"Genetische Analyse" bezeichnet die Suche im Labor nach Veränderungen in den Genen eines Patienten oder nach Veränderungen im Niveau oder in der Struktur von Schlüsselproteinen, die von bestimmten Genen kodiert werden. Eine genetische Analyse kann auch zur Diagnose einer Krankheit bei einem symptomatischen Patienten verwendet werden und kann dabei helfen, das Risiko der Entwicklung einer Krankheit zu messen.

"Krankenkasse" bezeichnet eine der öffentlichen Einrichtungen, die in Luxemburg oder im Ausland für die Krankenversicherung zuständig sind.

"Medizinische Akte" bezeichnet die medizinische Laborakte des Patienten, die alle Ergebnisse der vom Labor durchgeführten biologischen und/oder genetischen Analysen des Patienten sowie die persönlichen Daten, die eine Identifizierung des Patienten ermöglichen, enthält.

"Biologische Probe" bezeichnet jedes entnommene Element oder Produkt des menschlichen Körpers, das dem Patienten gehört und das Gegenstand einer biologischen und/oder genetischen Analyse durch das Labor sein kann.

"Einwilligungsformular für genetische Untersuchungen" bezeichnet das Formular, mit dem der Patient ausdrücklich der Durchführung bestimmter genetischer Untersuchungen bei sich selbst, seinem Kind oder der Person, über die er die gesetzliche Gewalt hat, zustimmt.

"Laborgesetz" bezeichnet das geänderte Gesetz vom 16. Juli 1984 über Labors für medizinische Analysen.

"PATlogin" bezeichnet die Bereitstellung eines persönlichen und sicheren Online-Zugangs für den Patienten zum PATlogin-Service, der eine Datenbank mit persönlichen Daten des Patienten enthält und folgende Operationen ermöglicht:

  • die Konsultation und das Herunterladen von Ergebnissen medizinischer Analysen und der medizinischen Akte des Patienten,
  • den Empfang bestimmter Ergebnisse von medizinischen Tests per SMS,
  • Einsichtnahme und Herunterladen von Rechnungen des Patienten.

2. Gegenstand

Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Beziehungen zwischen dem Labor und dem Patienten in Bezug auf die Durchführung von biologisch-medizinischen Analysen durch das Labor.

Jede Anforderung einer biologischen und/oder genetischen Analyse muss auf einem vom verschreibenden Arzt ausgestellten Rezept basieren.

Die Sammlung einer biologischen Probe erfolgt durch das Laboratorium selbst oder durch eine medizinische Einheit oder einen Arzt, der die biologische Probe an das Laboratorium weiterleitet.

Das Labor führt die biologische Analyse durch, deren technischer Prozess ein biologisches Analyseergebnis liefert.

Die Validierung des Ergebnisses der biologischen Analyse und seine Mitteilung an den verschreibenden Arzt oder den Patienten werden vom Laboratorium gewährleistet. Der Patient erhält eine Kopie der Analysen, wenn er dies beim verschreibenden Arzt beantragt hat oder wenn er den Patlogin-Service abonniert hat, der den Zugriff auf seine Analysen ermöglicht.

Der verschreibende Arzt ist für die kontextbezogene Interpretation des Ergebnisses der biologischen Analyse verantwortlich.

3. Annahme von Anträgen auf biologische Analysen durch das Laboratorium

Der Patient kann sich für die Durchführung einer biologischen Analyse an ein Blutentnahmezentrum des Labors wenden. Für bestimmte Analysen kann sich der Patient an den Arzt wenden, um die biologische Probe zu entnehmen.

Der an das Laboratorium gerichtete Antrag auf eine biologische Analyse muss folgende Elemente enthalten:

  • Das Rezept des verschreibenden Arztes,
  • Die zu analysierende biologische Probe, falls die Probenahme nicht vom Labor durchgeführt wird,
  • Die ordnungsgemäß unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Eventuell den Antrag auf Zugang zum Patlogin-Service. (*)
  • Die spezifischen Gesundheitsfragebögen je nach Art der Analyse.
  • Eventuell die erforderlichen Antragsformulare für spezifische Analysen.

 

Informationen zu spezifischen Analysen finden Sie auf der Website des Labors unter www.labo.lu" unter der Rubrik. "Dienstleistungen", während die Formulare und Fragebögen unter der Rubrik: "Downloads" zu finden sind.

Es steht dem Labor frei, die Durchführung einer biologischen Analyse abzulehnen, wenn die oben genannten Informationen und Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn das Labor der Ansicht ist, dass die von einem Arzt eingesandte biologische Probe nicht den geltenden Normen entspricht. Die Weigerung des Labors begründet keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Der Patient kann in diesem Fall ohne Berechnung zusätzlicher Kosten durch das Laboratorium die Durchführung einer neuen biologischen Analyse verlangen.

Für die Vervollständigung eines Antrags kann eine Frist von zwei Wochen eingeräumt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Akte geschlossen und ein neuer Antrag ist erforderlich, um die biologischen Analysen durchzuführen.

4. Sonderfall genetischer Analysen

Hinweis: Alle genetischen Analysen werden von unserem Partnerlabor LR-MDL durchgeführt.

 

Den Anträgen auf genetische Analysen müssen beigefügt werden :

  • Die Verordnung des verschreibenden Arztes.
  • Die zu analysierende biologische Probe, falls die Probenahme nicht vom Labor durchgeführt wird.
  • Die erforderlichen Antragsformulare für die Analyse.
  • Die spezifischen Fragebögen zur Gesundheit.
  • Die vom Patienten ordnungsgemäß unterzeichnete Einverständniserklärung für die Durchführung genetischer Analysen.
  • Die ordnungsgemäß unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Eventuell den Antrag auf Zugang zum Patlogin-Service. (*)

Der verschreibende Arzt erteilt dem Patienten eine angemessene genetische Beratung in Form einer Information vor der genetischen Untersuchung und interpretiert das Ergebnis der genetischen Untersuchung im Zusammenhang mit der Untersuchung. Er sorgt dafür, dass die Bedingungen für die Entnahme der biologischen Probe des Patienten eingehalten werden und dass die biologische Probe zum Labor transportiert wird.

Der Patient ist für die Richtigkeit der persönlichen Gesundheitsdaten verantwortlich, die er dem Labor zum Zweck der Durchführung der genetischen Analysen zur Verfügung stellt.

Der Patient wird darüber informiert, dass genetische Analysen nicht mit Sicherheit auf eine Krankheit oder eine Krankheitsveranlagung schließen lassen, da die durchgeführten Analysen nicht alle Risikofaktoren in Bezug auf eine bestimmte Veranlagung oder den potenziellen Verlauf der Krankheit untersuchen können. Komplexe Variablen wie die Höhe des Risikos, eine Reaktion auf ein Medikament zu entwickeln oder an multifaktoriellen Krankheiten zu leiden, bei denen die genetischen Faktoren nicht vollständig ausschlaggebend sind, müssen berücksichtigt werden.

5. Verantwortlichkeiten des Labors

Das Labor hat eine Mittelverpflichtung in Bezug auf die Durchführung der biologischen und genetischen Analysen.

Das Labor gewährleistet die Sicherheit seines Computersystems und die Vertraulichkeit der Patientendaten.

Das Laboratorium kann nur im Falle eines ordnungsgemäß nachgewiesenen schweren Fehlers haftbar gemacht werden. In jedem Fall gilt die Entschädigung nur für vorhersehbare, direkte, persönliche und sichere Schäden, die der Patient erlitten hat, unter ausdrücklichem Ausschluss aller indirekten und immateriellen Schäden oder Nachteile.

Das Labor ist von seiner Haftung gegenüber dem Patienten entbunden, wenn der verschreibende Arzt, der die Patientendaten und/oder die Analyseergebnisse des Patienten erhält, diese Daten oder Ergebnisse an einen Dritten weiterleitet.

Der Patient hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Nichterfüllung seiner Pflichten durch das Laboratorium oder die Verzögerung bei der Erfüllung auf höhere Gewalt, Zufall oder eine fremde Ursache zurückzuführen ist.

Der Patient stellt das Laboratorium ausdrücklich von allen Ansprüchen oder Klagen Dritter, aus welchem Grund auch immer, frei, die im Zusammenhang mit der Anforderung von biologischen Analysen oder den dem Laboratorium mitgeteilten Daten stehen.

Gemäß Artikel 3bis. (2) des Gesetzes über die Laboratorien behält der Leiter des Labors, an das sich der Patient gewandt hat, die Verantwortung für alle Phasen der biologischen Analyse, auch wenn eine dieser Phasen ganz oder teilweise von einem anderen biologisch-medizinischen Labor durchgeführt wird.

6. Datenschutzrichtlinie und Verarbeitung personenbezogener Daten

Das Labor gewährleistet die Sicherheit seines Computersystems und die Vertraulichkeit der medizinischen Daten des Patienten.

Es steht dem Labor frei, biologische Analysen, die es nicht selbst durchführen kann, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften an ein anderes Labor zu übertragen.

Die biologischen Proben des Patienten werden vom Laboratorium in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften je nach Art der Probe mindestens ein bis drei Jahre lang aufbewahrt.

Das Labor verpflichtet sich, die medizinischen Daten des Patienten streng vertraulich zu behandeln.

Gemäß den geltenden Vorschriften über die Datenverarbeitung kann der Patient das Laboratorium per einfachem Brief auffordern, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren und zu löschen.

Die persönlichen Daten des Patienten (Kontaktdaten, Ergebnisse medizinischer Analysen, Rechnungen) werden vom Laboratorium unter Bedingungen verarbeitet und gespeichert, die einen hohen Grad an Vertraulichkeit gewährleisten. Der Patient wird jedoch darüber informiert, dass jede computergestützte oder nicht computergestützte Datenverarbeitung immer ein gewisses Risiko birgt.

Das Labor verfügt über ein System, das einen wirksamen Schutz der Daten ermöglicht.

Die persönlichen Daten des Patienten, die seine Identifizierung ermöglichen, und die medizinischen Daten werden vom Laboratorium unter Bedingungen verarbeitet und gespeichert, die einen hohen Grad an Vertraulichkeit gewährleisten.

Der Patient kann per Brief die Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen, deren Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

7. Einwilligungen des Patienten

Der Patient stimmt der Erhebung und Verarbeitung seiner medizinischen und/oder genetischen Daten gemäß der Gesetzgebung zur Datenverarbeitung zu.

Der Patient stimmt der Verwendung von Rückständen seiner biologischen Proben durch das Laboratorium zu, um die Gültigkeit von Reagenzien und Testmethoden gemäß den geltenden Vorschriften für In-vitro-Diagnostika zu überprüfen.

Der Patient erklärt sich damit einverstanden, dass das Labor die gesammelten medizinischen Daten an den verschreibenden Arzt weiterleitet bzw. ihm den Zugang zu diesen Daten über das von Medlogin bestimmte IT-Portal des Labors ermöglicht. Der Patient wird jedoch darüber informiert, dass bei jeder computergestützten Datenverarbeitung immer ein gewisses Risiko besteht.

Das Labor haftet nicht für die Verwendung dieser Daten durch den verschreibenden Arzt oder für die Weitergabe dieser Daten durch den Arzt an andere Ärzte oder Dritte.

Der Patient stimmt der Verwendung seiner Daten und Rückstände von biologischen Proben in ordnungsgemäß genehmigten Forschungsprojekten und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu.

8. Bezahlung der biologischen Analysen durch den Patienten

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten biologischen Analysen fallen nicht unter das Prinzip des Drittzahlers durch die Krankenkassen.

Die biologischen Analysen sind vom Patienten an das Laboratorium nach Erhalt der Rechnung des Laboratoriums gemäß den nachstehend erläuterten Modalitäten zu bezahlen.

9. Zahlungsmodalitäten an das Laboratorium

Die Rechnungen des Labors werden in Euro ausgestellt und die Zahlungen erfolgen in Euro.

Der Patient verpflichtet sich, das Laboratorium innerhalb von fünfzehn Tagen zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Es steht dem Patienten frei, die Rechnungen des Labors mit einer Zahlungsmethode seiner Wahl zu begleichen, entweder durch Überweisung bei der Bank BIL Luxemburg auf das folgende Konto LU47 0024 1773 8544 9800 / BIC: BILLLULL oder per Visa- oder Mastercard.

Das Laboratorium stellt den Patienten einen kostenlosen Zugang zum Internet-Zahlungssystem über seine gesicherte Website "https://www.labo.lu" für die Begleichung der Rechnungen zur Verfügung.

Die Ergebnisse der biologischen Analysen werden dem Patienten und dem verschreibenden Arzt je nach Fall innerhalb von zwei Tagen nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

Die Nutzungsbedingungen und der Antrag auf Nutzung des Patlogin-Dienstes sind im Anhang aufgeführt und müssen gesondert genehmigt werden.

10. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht und insbesondere dem Gesetz über die Datenverarbeitung.

Jede Streitigkeit über die Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird zwischen den Parteien gütlich beigelegt.

Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, sind für alle Streitigkeiten zwischen dem Patienten und dem Laboratorium ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

11. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Gerichtsurteils, eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer anderen übergeordneten Norm ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.