Allgemeine Geschäftsbedingungen für Laborleistungen

Diese Allgemeinen Bedingungen für Laborleistungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft:

  • Laboratoires Réunis Luxembourg S.A., mit eingetragenem Sitz in 38, rue Hiehl, ZAC Laangwiss, L-6131 Junglinster, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 200637 (nachfolgend „Labor“)

Und

  • Patienten, Ärzten und anderen medizinischen Dienstleistern („Kunden“).

1. Definitionen

" Biologische Analyse " bezeichnet diagnostische Tests von biologischen Proben und umfasst folgende Schritte: Aufnahme der Probe, Untersuchung im Labor und Interpretation als Gesamtergebnis aus dem biologischen Profil.

" Krankenkasse " bezeichnet eine der für die Krankenversicherung in Luxemburg oder im Ausland verantwortlichen öffentlichen Stellen.

" (Biologische) Probe " bezeichnet eine dem Tier- oder menschlichem Körper entnommene Substanz zur Ausführung einer biologischen Analyse im Labor.

" Customer Portal " bezeichnet die Bereitstellung eines persönlichen und abgesicherten Online-Zugangs für Patienten oder Ärzte zu einer individuellen medizinischen Akte mit folgenden Möglichkeiten:

  • Einblick in die Ergebnisse biologischer Analysen, die durch den Arzt in seiner Funktion als Verschreiber oder als Kopie-Empfänger bezüglich der Laboranalysen generiert wurden.
  • Empfang von SMS mit bestimmten Ergebnissen medizinischer Analysen
     

" Patienten " bezeichnet Personen deren biologische Probe analysiert und als Untersuchungsresultat befundet wird. Neben dem Patienten selbst kann auch ein Vormund oder der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen gemeint sein.

2. Anwendungsbereich

Diese Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Labordienstleistungen regeln die Bedingungen der Entnahme und Übermittlung der biologischen Proben an das Labor, die Ausführung und Bereitstellung der Laboranalysen, die Rechte des Patienten, sowie die Abrechnung der Labordienstleistungen.

3. Annahme der biologischen Proben

Eine Anforderung an das Labor auf biologische Analysen muss Folgendes beinhalten:

  • die Verordnung des verschreibenden Arztes (bei kassenärztlichen Analysen) sowie dessen Arztcode;
  • Name, Adresse und Geb.-Datum des Patienten auf einem Antragsformular;
  • die zu analysierende Probe, wenn diese nicht vom Labor entnommen wird nebst Datum und Uhrzeit der Probenahme;
  • die gewünschten Analysen;
  • eine Diagnose (fakultativ);
  • die ordnungsgemäße Unterzeichnung der Einverständniserklärungen (Privatpreise);
  • ggfs. beantwortete spezifische Gesundheits-Fragebögen je nach Art der Analyse;
  • ggfs. ein Antrag auf Zugang zum Customer Portal Dienst.

 

Die Entnahme einer biologischen Probe erfolgt durch die Probeentnahmezentren des Labors bzw. veranlasste Hausbesuche, andere medizinische Dienstleister oder durch eine ärztliche Stelle bzw. auch durch den Patienten selbst.

Die biologischen Proben werden mit dem vom Labor zur Verfügung gestellten Material entnommen und an das Labor weitergeleitet. Die Beschriftung und weitere Gebrauchsregeln müssen eingehalten werden.

Im Falle der selbständigen Übermittlung von biologischen Proben, außerhalb des Kurierdienstes des Labors, gewährleistet der Entsender, dass die biologische Probe, die eine Substanz nach dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ enthält entsprechend den Auflagen des ADR verpackt und gekennzeichnet wird. Entsprechendes Verpackungsmaterial stellt das Labor auf Anfrage zur Verfügung.

Informationen zu bestimmten Analysen und Profilen sowie Gebrauchsanleitungen sind auf der Website des Labors zu finden: « https://www.labo.lu/de/dienstleistungen/labortests ». Die Antragsformulare, Einverständniserklärungen und Fragebögen können unter gleicher Adresse heruntergeladen werden.

Das Labor kann die Durchführung einer biologischen Analyse ablehnen, wenn die oben genannten Informationen und Unterlagen nicht vorliegen, respektiv Gebrauchsregeln oder andere qualitätsrelevante Kriterien nicht eingehalten sind.

Die Ablehnung des Labors berechtigt nicht zu Entschädigung oder Kostenerstattung. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine neue biologische Analyse anfordern, ohne dass das Labor zusätzliche Kosten berechnet.

Die Haltbarkeit der Probe und die Gültigkeitsdauer des Auftrages bei kassenärztlichen Verschreibungen bestimmen, wie lange der Auftrag bearbeitet werden kann (s. hierzu den Analysenkatalog auf der Webseite).

Nach deren Ablauf wird der Vorgang geschlossen, und der Auftrag muss neu angefordert werden.

4. Ausführung der biologischen Analysen

Das Labor wird nach Erhalt der Proben alle Anstrengungen unternehmen, um die standardgemäßen Bearbeitungszeiten einzuhalten. Das Labor wird den verschreibenden Arzt darüber informieren, falls wir nicht in der Lage sind, eine biologische Analyse durchzuführen, wenn die biologische Probe die präanalytischen Kriterien nicht erfüllt, oder die Dokumentation unvollständig ist.

Das Labor übernimmt die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung einer biologischen Probe, nachdem eine biologische Probe im Labor angenommen wird. In diesem Fall erhält der Auftraggeber eine Benachrichtigung.

Die biologischen Analysen werden gemäß den internationalen Normen für Laboratorien (EN ISO 15189) durchgeführt, deren Einhaltung es ermöglicht, Laborergebnisse technisch kompetent zu ermitteln.

In verschiedenen Situationen wird das Labor die biologischen Proben ganz, teilweise oder zur Validierung verschiedener Resultate an andere Labore weiterleiten entsprechend den internen Prozeduren und Auflagen des Herstellers der Labortests. Das Labor bleibt der einzige Ansprechpartner des verschreibenden Arztes.

Die Laborbefunde werden jeweils an den verschreibenden Arzt, und auf Wunsch an den Patienten als Kopie übermittelt. Befunde können im Papierformat oder über Customer Portal übermittelt werden.

Der Patient ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Begebenheiten wie z.B. einer Arztpraxis oder im Rahmen einer Pflegeinstitution, seine persönlichen Daten sowie die Laborbefunde dem Personal oder anderem medizinischen Personal zugänglich sein könnten. Insofern die Übermittlung der Befunde des Labors and den verschreibenden Arzt betrifft ist der Patient berechtigt sich dem zu widersetzen, indem er bei der Aufnahme der biologischen Probe oder spätestens vor der Freigabe der Analysen eine schriftliche Information an das Labor leitet. In dem Fall wird der Patient der alleinige Empfänger der Laborbefunde.

Der verschreibende Arzt ist für die fallbezogene Interpretation der Laborbefunde gegenüber dem Patienten verantwortlich.

5. Pflichten des Labors

Das Labor hat lediglich die Verpflichtung zur Durchführung der biologischen Ana­lysen.

Das Labor garantiert eine qualitative Durchführung der biologischen Analysen, die Sicherheit seines EDV-Systems und die Vertraulichkeit der Patientendaten.

Das Labor arbeitet regelmäßig mit Unterauftragslabors und stellt zur gesicherten Resultatübermittlung sFTP-Server zur Verfügung.

Bei fehlender oder verzögerter Leistung durch das Labor im Fall höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstiger externer Faktoren hat der Patient keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche.

Der Patient hält das Labor ausdrücklich schadlos gegen jegliche Forderungen oder Ansprüche Dritter, gleich aus welchem Grund, in Verbindung mit der Ausführung der biologischen Analysen.

6. Datenschutz und Verarbeitung persönlicher Daten

Die Dokumente „Patienteninformation zum Datenschutz“ sowie die „Datenschutzerklärung“ können auf folgender Adresse eingesehen werden: https://www.labo.lu.

7. Bezahlung der biologischen Analysen durch den Patienten

Einige Anträge zu biologischen Analysen sind nach diesen Allgemeinen Bedingungen nicht durch das Prinzip der Kostenübernahme durch Krankenkassen abgedeckt. Das Labor informiert den Patienten im Vorfeld über den Umfang der Leistungen, die ihm direkt in Rechnung gestellt werden.

Hiervon betroffene biologische Analysen sind nach Erhalt der Laborrechnung vom Patienten an das Labor wie nachfolgend zu zahlen.

Die Laborrechnung kann entweder durch Überweisung auf folgendes Bankkonto:

Banque Internationale à Luxembourg (LU) IBAN  : LU47 0024 1773 8544 9800

BIC  : BILLLULL

oder über Visa oder Mastercard gezahlt werden.

Für die Bezahlung von Rechnungen bietet das Labor seinen Kunden freien Zugang zum Zahlungssystem über seine Internetseite: https://www.labo.lu.

8. Zahlungsbedingungen des Labors

Laborrechnungen werden in Euro ausgestellt und die Zahlungen erfolgen in Euro.

Der Patient verpflichtet sich zur Zahlung an das Labor innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Die rechtlichen Verzugszinsen Können nach dieser Frist angerechnet werden ohne weitere Mahnung.

9. Recht und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Bedingungen unterliegen luxemburgischem Recht.

Meinungsunterschiede im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Durchsetzung der Allgemeinen Bedingungen werden einvernehmlich zwischen den Parteien beigelegt.

Kommt kein Vergleich zustande, sind für alle Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Labor allein die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

10. Sonstiges

Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen aufgrund Gerichtsbeschlusses, Gesetz, Verordnung oder einer sonstigen höherrangigen Norm hat in keiner Weise Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 12.4.24